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   VGH Bayern, 15.10.2009 - 22 ZB 08.834   

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VGH Bayern, 15.10.2009 - 22 ZB 08.834 (https://dejure.org/2009,19813)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.10.2009 - 22 ZB 08.834 (https://dejure.org/2009,19813)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 22 ZB 08.834 (https://dejure.org/2009,19813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Meisterprüfung im Friseurhandwerk; Aufhebung der Prüfungsentscheidung wegen Verfahrensfehlern; Anspruch auf Neubewertung (verneint)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der erneuten Bewertung einer Meisterprüfung aufgrund von Fehlern im Prüfungsverfahren

  • Judicialis

    MPVerfVO § 18; ; MeistPrAnfV § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; MeistPrAnfV § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handwerksrecht: Meisterprüfung im Friseurhandwerk; Aufhebung der Prüfungsentscheidung wegen Verfahrensfehlern; Anspruch auf Neubewertung (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2009 - 22 ZB 08.834
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) kann nicht mit dem pauschalen Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1984 (BVerwGE 70, 143) dargelegt werden.

    Eine Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) der angegriffenen Entscheidung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1984 (a.a.O.) ist nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2009 - 22 ZB 08.834
    Soweit es den Grundsatz der Chancengleichheit betrifft, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass für vergleichbare Prüflinge soweit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten müssen; mit diesem Grundsatz wäre es unvereinbar, wenn einzelne Kandidaten, die zur Wahrung ihrer Rechte einen Verwaltungsprozess anstrengen, die Chance einer vom Vergleichsrahmen unabhängigen Bewertung erhielten (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/52; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262/273).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2009 - 22 ZB 08.834
    Soweit es den Grundsatz der Chancengleichheit betrifft, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass für vergleichbare Prüflinge soweit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten müssen; mit diesem Grundsatz wäre es unvereinbar, wenn einzelne Kandidaten, die zur Wahrung ihrer Rechte einen Verwaltungsprozess anstrengen, die Chance einer vom Vergleichsrahmen unabhängigen Bewertung erhielten (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/52; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262/273).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2009 - 22 ZB 08.834
    Auch eine verfahrensfehlerhaft zustande gekommene oder inhaltlich fehlerhaft bewertete Prüfung muss daher ganz oder teilweise wiederholt werden, wenn und soweit auf andere Weise eine zuverlässige Bewertungsgrundlage für die erneut zu treffende Prüfungsentscheidung nicht zu erlangen ist; darüber hinaus würde der normativ festgelegte Zweck der Prüfung vereitelt, wenn sie aufgrund einer Neubewertung für bestanden erklärt würde, obwohl es an einer hinreichend zuverlässigen Beurteilungsgrundlage für die Eignungs- und Leistungsbewertung fehlte (BayVGH a.a.O.; BVerwG vom 11.4.1996 NVwZ 1997, 502).
  • VGH Bayern, 11.07.2003 - 22 B 02.3037
    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2009 - 22 ZB 08.834
    Grundsätzlich gilt, dass Fehler im Verfahren der Bewertung der Leistungen eines Prüflings durch eine erneute (Beratung und) Bewertung durch die zuständigen Prüfer zu beheben sind (vgl. BayVGH vom 11.7.2003 - Az. 22 B 02.3037; Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, RdNr. 512).
  • VG Bayreuth, 07.12.2009 - B 3 K 08.3

    Prüfungsrecht; Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Textverarbeitung;

    Ein beachtlicher Verfahrensfehler führt deshalb zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung und Wiederholung der Prüfungsleistung ohne Anrechnung auf die von den Prüfungsordnungen meist vorgesehenen Wiederholungsmöglichkeiten (st.Rspr. vgl. nur BayVGH vom 15.10.2009 Az. 22 ZB 08.834 RdNrn. 7 f. m.w.N.).

    Denn wie bereits dargelegt, ist eine Verpflichtung des Beklagten, eine Prüfung als bestanden zu werten, im gerichtlichen Verfahren wegen des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraumes nur dann möglich, wenn ein offenkundiger Fehler wie beispielsweise ein Rechenfehler vorliegt, der keinen Bewertungsspielraum mehr offen lässt (BayVGH vom 15.10.2009 a.a.O.).

    So fehlt es in Bezug auf den Prüfungsteil "Gestaltung eines Layouts" angesichts des oben dargelegten Prüfungsablaufs an einer hinreichend zuverlässigen Beurteilungsgrundlage für die Eignungs- und Leistungsbewertung (hierzu: BayVGH vom 15.10.2009 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 04.06.2013 - Au 3 K 12.1069

    Meisterprüfung; Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses;

    Die Mängel bei der Bewertung der Prüfungsleistungen des Klägers sind durch eine erneute (Beratung und) Bewertung durch den zuständigen Prüfungsausschuss zu beheben (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 6 B 13.96 - NVwZ 1997, 502; BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 22 ZB 08.834 - juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 509).
  • VG Würzburg, 05.07.2017 - W 6 K 16.570

    Klage gegen die Bewertung einzelner Prüfungsteile der IHK-Prüfung -

    (zum Ganzen BayVGH, B. v. 15.10.2009 - 22 ZB 08.834 -juris).

    Liegt dagegen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Frage, ob die an eine erfolgreiche Prüfung zu stellenden Mindestanforderungen erfüllt sind, nicht oder nicht mehr vor, verbietet es der das Prüfungsrecht beherrschende Grundsatz der Chancengleichheit, im Wege der Neubewertung über eine Prüfungsleistung zu entscheiden (BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 22 ZB 08.834 - juris).

  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

    Insbesondere leidet das Prüfungsverfahren nicht an den klägerseitig geltend gemachten Verfahrensfehlern, eine Wiederholungsprüfung ist daher nicht geboten (vgl. allg. zur Wiederholung von Prüfungen bei Verfahrensfehlern BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 22 ZB 08.834 - juris Rn. 7 f. unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 6 B 13/96 - NVwZ 1997, 502).
  • VG Augsburg, 18.03.2015 - Au 3 K 14.881

    Prüfungsrecht; Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/in; Nichtbestehen;

    Auch eine verfahrensfehlerhaft zustande gekommene oder inhaltlich fehlerhaft bewertete Prüfung muss daher ganz oder teilweise wiederholt werden, wenn und soweit auf andere Weise eine zuverlässige Bewertungsgrundlage für die erneut zu treffende Prüfungsentscheidung nicht zu erlangen ist (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 22 ZB 08.834 - juris Rn. 7 f. unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 6 B 13/96 - NVwZ 1997, 502; vgl. auch BVerwG, B.v. 16.4.1980 - 7 B 58/80 - juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 25.03.2013 - B 3 K 12.206

    Täuschungsversuch; Ansehensbeweis (bejaht); Entkräftung des ersten Anscheins

    Ist die vom Prüfling gerügte Bewertung einer Aufgabe fehlerhaft und hat dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis, so führt das zur Aufhebung des Prüfungsbescheids und zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen (BVerwG v. 16.03.1994 DVBl. 1994, 1356; BayVGH v. 15.10.2009 Az. 22 ZB 08.834 - juris Rn. 7).
  • VG Bayreuth, 29.02.2016 - B 3 K 15.133

    Bewertung von Prüfungsarbeiten in der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Ist die vom Prüfling gerügte Bewertung einer Aufgabe fehlerhaft und hat dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis, so führt dies zur Aufhebung des Prüfungsbescheids und zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen (BVerwG vom 16.03.1994 DVBl. 1194, 1356; BayVGH v. 15.10.2009 - 22 ZB 08.834 - Rn. 7).
  • VG Augsburg, 26.04.2016 - Au 3 E 16.370

    Nichtbestehen der Fachabiturprüfung in der Berufsoberschule

    (1) Eine verfahrensfehlerhaft zustande gekommene Prüfung muss ganz oder teilweise wiederholt werden, wenn und soweit auf andere Weise eine zuverlässige Bewertungsgrundlage für die zu treffende Prüfungsentscheidung nicht zu erlangen ist (siehe zum Ganzen: BayVGH, B. v. 15.10.2009 - 22 ZB 08.834 - juris Rn. 7 f. unter Bezugnahme auf BVerwG, B. v. 11.4.1996 - 6 B 13/96 - NVwZ 1997, 502; vgl. auch BVerwG, B. v. 16.4.1980 - 7 B 58/80 - juris Rn. 3).
  • VG Augsburg, 23.09.2014 - Au 3 K 14.360

    Prüfungsrecht; IHK-Weiterbildung "Geprüfter Technischer Betriebswirt";

    Auch eine verfahrensfehlerhaft zustande gekommene oder inhaltlich fehlerhaft bewertete Prüfung muss daher ganz oder teilweise wiederholt werden, wenn und soweit auf andere Weise eine zuverlässige Bewertungsgrundlage für die erneut zu treffende Prüfungsentscheidung nicht zu erlangen ist (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 22 ZB 08.834 - juris Rn. 7 f. unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 6 B 13/96 - NVwZ 1997, 502; vgl. auch BVerwG, B.v. 16.4.1980 - 7 B 58/80 - juris Rn. 3).
  • VG Augsburg, 24.10.2017 - Au 8 K 17.830

    Gerichtliche Kontrolle einer Meisterprüfung für den Beruf Landwirt

    Denn eine im gerichtlichen Verfahren erfolgende Nachholung der Bewertung verletzt den das Prüfungsrecht beherrschenden Grundsatz der Chancengleichheit, da im Falle des Vorliegens eines Bewertungsspielraums vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien nicht gewährleistet sind (BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 22 ZB 08.834 - juris Rn. 7; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 509).
  • VG Augsburg, 24.10.2017 - Au 8 K 17.829

    Schriftliche Begründung der Prüferbewertung eines Arbeitsprojekts

  • VG Würzburg, 04.02.2015 - W 2 K 14.644

    Eine Prüfungsbewertung widerspricht anzuwendendem Recht, wenn sie negativ

  • VG Würzburg, 04.02.2015 - W 2 K 14 644
  • VGH Bayern, 21.06.2010 - 7 C 10.877

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Abschlussprüfung an

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